Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
matterplus GmbH bietet unter dem Namen «Talent Matters» umfassende Unterstützung bei der Selektion von Fachspezialisten und Führungspersönlichkeiten im Suchauftrag und auf Erfolgsbasis an und nimmt Auftraggebern die für eine Neubesetzung erforderlichen Aufgaben ab.
2. Geltungsbereich und Vertragsschluss:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge auf Personalvermittlung zwischen matterplus GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur sofern und soweit matterplus GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Der Vertrag auf Personalvermittlung zwischen matterplus GmbH und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch matterplus GmbH zustande. Die Schriftform der Bestätigung wird auch durch Übermittlung der Bestätigung per E-Mail gewahrt. Der Vertrag auf Personalvermittlung kommt ebenfalls zustande, wenn matterplus GmbH ein Bewerber-Dossier an den Auftraggeber weiterleitet und der Auftraggeber mit diesem Bewerber einen Arbeitsvertrag abschliesst.
3. Mandate:
Nach ausführlichem Briefing erstellt matterplus GmbH eine Funktionsbeschreibung und das Anforderungsprofil. Durch das Netzwerk und die Angebotsplattform ist der Zugang zu hochqualifizierten Kandidaten sichergestellt. Um das richtige Talent zum richtigen Zeitpunkt zu finden, empfiehlt matterplus GmbH den Weg der gezielten Ansprache: Im Rahmen des genau definierten und budgetierten Auftrags entwickelt, orchestriert und kontrolliert matterplus GmbH die passenden Massnahmen.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, gilt das Mandat als exklusiv erteilt, d.h. der Auftraggeber setzt für dieselbe Vakanz keine weiteren Vermittler oder Berater ein. Der Auftraggeber hat interne oder von dritter Seite vorgeschlagene Kandidaten dem Evaluationsprozedere von matterplus GmbH zuzuführen.
4. Honorar und Auslagen:
Die Preisgestaltung für Mandate ist variabel und wird durch die Anforderung der zu besetzenden Position bestimmt. Das Honorar orientiert sich am gesamten ersten Bruttojahressalär (inkl. Gratifikationen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni oder anderer geldwerter Vorteile) des Kandidaten (Honorar in % des ersten Bruttojahressalär):
10 % bei einem Bruttojahressalär bis CHF 50’000
15 % bei einem Bruttojahressalär von CHF 50’001 bis CHF 100’000
20 % bei einem Bruttojahressalär von CHF 100’001 bis CHF 150’000
25 % bei einem Bruttojahressalär ab CHF 150’000
Bei Auftragserteilung wird ein Drittel des Honorars in Rechnung gestellt. Bei Übermittlung des ersten Kandidaten-Dossiers an den Auftraggeber wird das zweite Drittel des Honorars in Rechnung gestellt. Der verbleibende Drittel des Honorars wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die gestellten Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung.
Kosten für Inserate, graphologische Gutachten sowie weitere Auslagen werden dem Auftraggeber zu Selbstkosten, d.h. so, wie sie vom Drittanbieter matterplus GmbH verrechnet wurden, in Rechnung gestellt.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exkl. MwSt.
5. Beendigung:
Das Mandat endet sobald der Auftraggeber einen Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten abgeschlossen hat. Ein Mandat kann vom Auftraggeber jederzeit unterbrochen oder vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die bis zum Erhalt der Kündigung aufgelaufenen Honorare und Auslagen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt. matterplus GmbH behält sich zudem vor, über darüber hinaus gehende Aufwände angemessen Rechnung zu stellen.
6. Garantie / Rückvergütung des Honorars:
Wird der Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten vom Auftraggeber während der ersten sechs Monate berechtigterweise aus wichtigem Grund (i.S.v. Art. 337 OR) aufgelöst, oder kündigt der Kandidat das Arbeitsverhältnis während der ersten sechs Monate, so vergütet matterplus GmbH das letzte Drittel des Honorars zurück.
7. Schutzfrist:
Schliesst der Auftraggeber mit einem von matterplus GmbH präsentierten Kandidaten innert sechs Monaten ab Übermittlung dessen Bewerbungs-Dossier einen Arbeitsvertrag, schuldet der Auftraggeber das Honorar gemäss Ziffer 4, auch wenn das Mandat in diesem Zeitpunkt bereits beendet ist und/oder der (ehemalige) Kandidat eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle besetzt.
8. Bewerbungsunterlagen:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, von matterplus GmbH übermittelte oder zur Verfügung gestellte Dossiers von Kandidaten sowie sämtliche weiteren Informationen streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche von matterplus GmbH übermittelte oder zur Verfügung gestellte Dossiers und weitere Informationen bleiben Eigentum von matterplus GmbH. Diese dürfen weder kopiert oder anderweitig reproduziert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Schliesst der Auftraggeber mit dem Kandidaten einen Arbeitsvertrag, ist der Auftraggeber berechtigt, das Dossier sowie die weiteren Informationen betreffend den entsprechenden Kandidaten zu behalten. Kommt zwischen dem Auftraggeber und einem Kandidaten kein Arbeitsvertrag zustande, hat der Auftraggeber das Dossier des betreffenden Kandidaten sowie Sämtliche weiteren Informationen unverzüglich an matterplus GmbH zurück zu senden sowie sämtliche den Kandidaten betreffende elektronische Daten zu löschen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Diese AGB und das Vertragsverhältniss zwischen dem Auftraggeber und matterplus GmbH unterstehen schweizerischem materiellem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von matterplus GmbH.
März 2023
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